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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Yogatravelandbeyond.com ist ein Online-Portal für Yoga-Reisen und Vermittler einzelner Reiseangebote. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, wie im Reiseangebot angegeben.

Sollte yogatravelandbeyond.com der Veranstalter der Reise sein, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:

Präambel
Die vertraglichen Rechte zwischen den Vertragsparteien ergeben sich alleine aus den schriftlichen Vereinbarungen und aus diesen allgemeinen Reisebedingungen.

 

  1. Anmeldung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Reise schriftlich bestätigen.

1.2 Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. Für diesen Fall sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage ab Datum des Angebotes gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Empfangsdatum widerrufen.

 

  1. Vermittlung

2.1 Vermittelt yogatravel.de Reisen fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwägen, Übernachtungen etc., so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des Vertragspartners.

2.2 Yogatravel.de haftet nicht für die vertragsmäßige Leistungserbringung im vermittelten Vertrag, lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung.

2.3 Bei Vermittlungen von Flügen berechnet yogatravel.de eine Bearbeitungsgebühr i.H.v 5% des Bruttopreises pro Person und Flug, mindestens aber €25,-

 

  1. Vertragliche Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen von Yogatravel ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden Detailbeschreibung der Leistungsbeschreibung der Website. Yogatravel ist berechtigt, bei Teilnahmeverhinderung, z.B. durch Krankheit, des in der Reisebestätigung benannten Yoga-Lehrers einen anderen Yoga-Lehrer für die Reise einzusetzen.

 

  1. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

4.2 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

4.3 Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.

4.4 Wenn bei Buchung einer Belegung im Dreibett- oder Doppelzimmer diese Belegung bis Beginn der Reise nicht zustande kommt, darf der entstandene Differenzbetrag zwischen Dreibett- und Doppelzimmer, bzw. Doppel- und Einzelzimmer nachberechnet werden.

  1. Bezahlung

5.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der sämtliche gezahlten Kundengelder absichert, ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Im Falle der unmittelbaren, kompletten Rechnungsstellung eines vermittelten Leistungsträgers wird der Gesamtbetrag der Leistung umgehend fällig.

5.2 Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Reiseantritt bzw. spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig.

5.3 Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, kann yogatravel.de nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.

 

  1. Rücktritt des Kunden/Umbuchungen

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine an uns gerichtete schriftlicher Erklärung von der Reise zurücktreten. Es gilt der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung bei yogatravel.de. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.

Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle des Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern können, beziffern sich wie folgt, falls nicht anders ausgewiesen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 29.-15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14.-07.Tag vor Reiseantritt 75%
vom 06.-02.Tag vor Reiseantritt 90%

ab dem 1. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 100% des Reisepreises

Nach Ablauf der o.g. Fristen/No Show kann als Entschädigung der volle Reisepreis verlangt werden. Hiervon unberührt bleibt Ihr Recht, uns nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6.2 Umbuchungen sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den Abs. 1 genannten Reisebedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich.

6.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson. Yogatravel.de kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Reisende und Sie haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Bitte beachten Sie, dass es bei einer vermittelten Flugleistung je nach Leistungsträger zu 100% Stornokosten der Beförderungsleitung kommen kann, da oftmals seitens der Airlines keine Namensänderung gestattet ist.

 

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Vertragspartner in unzumutbarer Art und Weise vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7.2 14 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, wenn eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrags festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden dem Kunden die Kosten der Eigenveranstaltung rückerstattet. Die vermittelte Flugleistung muss jedoch auf eigene Kosten getragen werden.

 

  1. Außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch wir den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Danach kann yogatravel für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Yogatravel ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende alleine zu tragen.

 

  1. Haftung und Haftungsbeschränkungen

9.1 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Im übrigen haften wir nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

9.2 Für Schäden des Kunden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nur dann, wenn der Schaden auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einer Person unseres Unternehmens oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die Haftung ist auf Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch für unsere vertragliche Haftung für alle übrigen Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der dem Reisenden entstehende Schaden allein auf ein Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen ist. Der Haftungsmaßstab entspricht der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

9.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9.4 Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes i.V.m. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Unsere Haftung als Beförderer auf dem Seeweg im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes bleibt unberührt. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

9.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betreuten Personen.

 

  1. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2006 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet yogatravel, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

 

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an info(at)yogatravel.de können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

  1. Obliegenheiten des Reisenden

12.1 Falls Sie Ihre Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten haben, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.

12.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Yogareisen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.

12.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

 

  1. Hinweise

13.1 Bei Beanstandungen ist der Reisende verpflichtet unverzüglich den Reiseveranstalter kontaktieren. Die Kontaktdaten finden sich unten.

13.1.1 Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise yogatravel gegenüber geltend machen. Nach Fristablauf ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nur bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.

13.1.2. Die bezeichneten Ansprüche in Absatz 1 Satz 1 verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

  1. Allgemeines

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Reisebedingungen oder getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Reisevertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regel zu ersetzen.

 

  1. Druckfehler

Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

 

  1. Extras

Änderungswünsche oder Abweichungen von der Reise wie ausgeschrieben werden mit min. € 80, oder anteilig zum Aufwand berechnet.

 

yogatravel & beyond GmbH
Robert-Koch-Str. 13
D – 80538 München

E-Mail: hello@yogatravel.de
https://yogatravelandbeyond.com
Geschäftsführer: Petros Haffenrichter
HRB 46063 eingetragen im Handelsregister München